Die DiGA kommt
Digitale Gesundheitsanwendungen in der Regelversorgung
Seit Ende 2019 bietet das Digitale Versorgung Gesetz (DVG) die Möglichkeit, digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.
Für niedergelassene Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeut:innen können DiGAs ein Baustein ihrer Versorgungsangebote sein. Beispielsweise zur Überbrückung der Wartezeit in der ambulanten Psychotherapie, zur Entlastung der Hausärzte von Routineaufgaben oder zur Nachsorge nach einem stationären Klinikaufenthalt.
„Dem menschlichen Kontakt muss mehr Bedeutung beigemessen werden"
Erfahren Sie, wie Minddistricts ehemalige Geschäftsführerin Dr. Maren Kentgens die DiGAs, das DVG und die Zukunft der digital unterstützen Psychotherapie sieht.
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